DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR BEWERBER

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Die bill-X GmbH (als für die Verarbeitung Verantwortliche) erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens gem. Art. 88 Abs. 1 DGSVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 BDSG-neu bzw. gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. B (ggf. lit. F) im Rahmen der Vertragsanbahnung. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung erfolgt nicht, es sei denn Sie haben Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegeben.

Bei Nichtbereitstellung ist es uns leider nicht möglich, Sie bei der Auswahl zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu berücksichtigen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung wird nicht vorgenommen.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden zur Prüfung innerhalb unseres Unternehmens weitergeleitet, eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an externe Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Wenn betrieblich erforderlich, werden externe Dienstleister als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) datenschutzkonform eingebunden. Es erfolgt keine Übermittlung in ein Drittland außerhalb der EU und des EWR.

Die Bewerbungsunterlagen werden bei uns für die Dauer des Bewerberverfahrens gespeichert. Wird kein

Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung gelöscht bzw. bei postalisch eingesandten Unterlagen zurückgesendet oder vernichtet.

Schließt die bill-X GmbH einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften weiterverarbeitet.

Als Bewerber stehen Ihnen uns gegenüber folgende Rechte gemäß Kapitel 3 DSGVO zu:

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragung sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Ebenso besteht ein Recht auf die Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinengeeigneten Format. Auch besteht ein Recht auf Widerruf der Einwilligung und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Ein Widerruf der Verarbeitung muss der verantwortlichen Stelle gegenüber erklärt werden. In diesem Falle kann Ihre Bewerbung für das Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Stand März 2023
 
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